Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit,
eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall kann eine Psychotherapie
direkt ohne Umwege beginnen und keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt
etwas von der Behandlung.
Private Kassen und Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine reguläre Psychotherapie problemlos.
Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail
unterschiedlich.
Heilfürsorge
Als Versicherte der Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr oder Landespolizei Sachsen können Sie
direkt einen Termin zum Erstgespräch ausmachen. Die entstandenen Kosten für Probatorik und Therapie sind mit der Heilfürsorge abrechenbar.
Gesetzliche Versicherung
Sind Ihre Bemühungen, einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten (mit weniger als 3-monatiger Wartezeit) zu finden, nachweislich erfolglos und
erhalten Sie auch durch die Hilfe der KV-Terminservicestelle (Tel.: 116117) keinen Therapieplatz, können
Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Eine Wartezeit von über drei Monaten wird als unzumutbar angesehen.
Sollte eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommen, gebe ich Ihnen gern genaue Informationen zu den geforderten Nachweisen des Antrages.
Hier ein erster Überblick zu den geforderten Nachweisen für einen Antrag auf Kostenerstattung:
➯ Ein Protokoll der vergeblichen Suche nach Psychotherapeut*innen mit Angabe der jeweiligen Wartezeiten
➯ Einen Nachweis über eine durchgeführte psychotherapeutische Sprechstunde (Formular PTV11)
➯ Eine Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis, dass die Behandlung übernommen werden kann
➯ Eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Psychotherapie notwendig und dringend ist
➯ Einen formlosen Antrag von Ihnen mit Ihrer Unterschrift