M. Sc. Psych. Clemens Müller

Der Praxisweg

Ver­schiedene Möglich­keiten der
Kosten­übernahme

Wie kann der Weg in die ambulante Praxis aus­sehen?


Es gibt verschie­dene We­ge in eine Psycho­therapeu­tische Be­handlung zu ge­langen. Ent­scheidend hier­bei ist zu­nächst, bei welchem Kosten­träger sie kranken­versichert sind. Auf dieser Seite finden Sie − geordnet nach Typ der Kranken­versicher­ung − wichtige Infor­mationen zur eventuellen Kosten­übernahme in einer privaten psycho­logischen Psycho­therapie­praxis. Sollten den­noch offene Fra­gen zu einer möglichen Kosten­über­nahme be­stehen blei­ben, treten Sie gern über Telefon oder Email mit mir in Kontakt. In der Regel lassen sich alle Fragen sehr schnell in einem per­sön­lichen Gespräch klären.


Selbst­zahler


Es besteht selbst­verständ­lich immer die Mög­lich­keit, eine Psycho­therapie selbst zu be­zahlen. In diesem Fall kann eine Psycho­therapie direkt ohne Um­wege be­ginnen und keine Ver­sicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas von der Be­handlung.




Pri­vate Kassen und Bei­hilfe


Pri­vate Kranken­versicherungen über­nehmen die Kos­ten für eine re­guläre Psycho­therapie problem­los. Jedoch hand­haben dies die verschie­denen Ver­sicherungen im Detail unter­schiedlich.




Heil­für­sorge


Als Ver­sicherte der Heil­fürsorge der Bundes­wehr oder Bundes­polizei, der Berufs­feuerwehr oder Landes­polizei Sachsen können Sie direkt einen Termin zum Erst­gespräch aus­machen. Die entstandenen Kosten für Probatorik und Therapie sind mit der Heilfürsorge abrechenbar.




Ge­setzliche Ver­sicherung


Sind Ihre Be­mühungen, einen kassen­zuge­lassenen Psycho­thera­peuten (mit weni­ger als 3-monatiger Warte­zeit) zu finden, nach­weislich erfolg­los und er­halten Sie auch durch die Hil­fe der KV-Termin­service­stelle (Tel.: 116117) keinen Therapie­platz, können Sie ei­nen Antrag auf Kosten­er­stat­tung stellen. Eine Warte­zeit von über drei Monaten wird als unzu­mutbar ange­sehen. Sollte eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage kommen, gebe ich Ihnen gern genaue Informationen zu den geforderten Nachweisen des Antrages.

Hier ein erster Über­blick zu den geforderten Nach­weisen für einen Antrag auf Kosten­erstattung:
➯    Ein Protokoll der vergeb­lichen Suche nach Psycho­therapeut*innen mit Angabe der jeweiligen Warte­zeiten
➯    Einen Nach­weis über eine durch­geführte psycho­therapeutische Sprech­stunde (Formular PTV11)
➯    Eine Bescheinigung eines approbierten Psycho­therapeuten in Privat­praxis, dass die Be­handlung über­nommen werden kann
➯    Eine ärztliche Be­scheinigung, dass eine Psycho­therapie notwendig und dringend ist
➯    Einen form­losen Antrag von Ihnen mit Ihrer Unter­schrift